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2009KE BESCHLUSS
INCITY IMMOBILIEN AG BESCHLIESST KAPITALERHÖHUNG
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 10%
Platzierungspreis von 10,00 EUR

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Köln, 17. Dezember 2009 – Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 250.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2009 im Rahmen einer Bar-Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu erhöhen. Damit wird das Grundkapital von bislang 2,50 Mio. EUR auf bis zu 2,75 Mio. EUR erhöht. Der Platzierungspreis beträgt 10,00 EUR je Aktie. Das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft wird gemäß §186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Gesellschaft dar. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Die neuen Aktien der InCity Immobilien AG sind und werden insbesondere weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie dürfen demzufolge innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht zum Börsenhandel im Regulierten Markt zugelassen oder in den Regulierten Markt einbezogen, sondern in den Handel in den Entry Standard, einen Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Anleger und Investoren müssen sich über die Tatsache bewusst sein, dass in diesem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse die europaweit vereinheitlichten hohen Transparenzanforderungen und strengen Anlegerschutzbestimmungen für organisierte Märkte nicht gelten.

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